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   LSG Bayern, 07.10.2013 - L 2 U 444/09   

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https://dejure.org/2013,34910
LSG Bayern, 07.10.2013 - L 2 U 444/09 (https://dejure.org/2013,34910)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.10.2013 - L 2 U 444/09 (https://dejure.org/2013,34910)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2013 - L 2 U 444/09 (https://dejure.org/2013,34910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zum Vorliegen einer Berufskrankheit (obstruktive Atemwegserkrankung) bei langjähriger Apothekertätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2013 - L 2 U 444/09
    Die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt haben (sog. Einwirkungskausalität, wie sie vom Bundessozialgericht z.B. im Urteil vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 9/08 R dargelegt wurde), und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).

    Nach der Theorie der wesentlichen Bedingung sind dabei nur solche Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG v. 30.01.2007, Az.: B 2 U 23/05 R; vom 02.04.2009, Az.: B 2 U 9/08 R).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2013 - L 2 U 444/09
    Für die nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge - wie die genannte Einwirkungskausalität - genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit wie im Rahmen des Gutachtens des Prof. Dr. W. erwähnt (vgl. BSG, Urteile vom 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2013 - L 2 U 444/09
    Nach der Theorie der wesentlichen Bedingung sind dabei nur solche Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG v. 30.01.2007, Az.: B 2 U 23/05 R; vom 02.04.2009, Az.: B 2 U 9/08 R).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2013 - L 2 U 444/09
    Für die nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge - wie die genannte Einwirkungskausalität - genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit wie im Rahmen des Gutachtens des Prof. Dr. W. erwähnt (vgl. BSG, Urteile vom 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2013 - L 2 U 444/09
    Als aktueller Erkenntnisstand sind dabei solche durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse anzusehen, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die also, von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, Konsens besteht (siehe BSG, Urteil vom 27. Juni 2006, B 2 U 13/05 R).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2013 - L 2 U 444/09
    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn nach aktueller wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38).
  • LSG Hessen, 12.10.2015 - L 9 U 204/13

    Im Fall der bindenden Feststellung der BK und der hieraus resultierenden MdE

    Für die Anerkennung der BK nach Nr. 4302 der Anlage 1 zur BKV ist das Vorliegen sogenannter Inhalationsnoxen im Sinne chemisch-irritativ oder toxisch wirkender Arbeitsstoffe notwendig (so auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Oktober 2013 - L 2 U 444/09).

    Zudem muss über die allgemeine berufliche Gefährdung hinaus als wahrscheinlich nachgewiesen sein, dass die berufliche Tätigkeit wesentliche (Mit-) Ursache für die Gesundheitsstörung war (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Oktober 2013 - Az. L 2 U 444/09).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2016 - L 9 U 4349/12
    Für die Anerkennung einer BK nach Nr. 4302 der Anlage 1 zur BKV ist das Vorliegen sogenannter Inhalationsnoxen im Sinne chemisch-irritativ oder toxisch wirkender Arbeitsstoffe notwendig (Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 07.10.2013, L 2 U 444/09, LSG Hessen, Urteil vom 12.10.2015, L 9 U 204/13, Juris).
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